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Das Programm “Wohnraum Modernisieren”
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Beschreibung
Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden abgeschlossenen Wohneinheiten (WE), die selbstgenutzt oder mit Mietverträgen nach BGB vermietet werden.
STANDARD-Maßnahmen:
1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden:
- bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z.B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung)
- Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z.B. Fußböden und Fenster)
- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüsten von Aufzügen)
- barrierefreies Wohnen (alten- und behindertengerechter Umbau)
- Erneuerung von Heiztechnik durch Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas/Oel ( Brennwert- oder Niedertemperaturkessel) - ohne Einsatz erneuerbarer Energien.
- bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau verbleibenden Wohngebäude (z.B. Dachaufbau)
2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (drei oder mehr WE)
z.B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen.
3. Maßnahmen zum Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Mietwohngebäuden in den neuen Ländern und Berlin (Ost) im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung von Wohnungen und für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung.
ÖKO-PLUS-Maßnahmen
1. Erneuerung der Fenster
- Einbau von Fenstern mit Mehrscheibenisolierverglasung (ab 1.6.2006 voraussichtlich Standart-Maßnahme!)
2. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle
- Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenwände - Verbesserung des Wärmeschutzes des Daches - Wärmedämmung von obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen - Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
3. Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme Kopplung und Nah-/Fernwärme
- solarthermische Anlagen inklusive Erneuerung von Zentralheizungen auf Basis von Gas oder Öl (Brennwert- oder Niedertemperaturkessel)
- Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas
- Holzvergaser-Zentralheizungen
- Wärmepumpen
- Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mind. 60%
- Einzelanlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
- Sonderregelung: Austausch von Kohle-, Öl und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch den Einbau von Zentralheizungsanlagen auf Basis Brennwerttechnologie
Für Maßnahmen zum Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle (Dämmung) gelten erhöhte technische Anforderungen. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % betragen, für die Modernisierung max. 100.000,- EUR je WE bei STANDARD, sowie max. 50.000,- EUR für ÖKÖ-PLUS und für Rückbau max. 125,- EUR pro m² rückgebauter Fläche.
Die Auszahlung von ÖKO-PLUS erfolgt zu 100%. Bei STANDARD werden 96 % ausgezahlt und eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge erhoben. Die Kredite können in einer Summe, max. jedoch in vier Teilbeträgen abgerufen werden . Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatzes zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Zinssatz gilt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit längerer Laufzeit wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu festgelegt.
Tilgung: - Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten. - Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. - Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages ist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.
Konditionen (Stand 19.05.2006): STANDARD - Laufzeit 10/2: 2,95 % (nominal) und 3,98 % (effektiv) p.a. für 5 Jahre - Laufzeit 10/2: 3,05 % (nominal) und 3,83 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre - Laufzeit 20/3: 3,10 % (nominal) und 4,06 % (effektiv) p.a. für 5 Jahre - Laufzeit 20/3: 3,70 % (nominal) und 4,31 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre - Laufzeit 30/5: 3,15 % (nominal) und 4,10 % (effektiv) p.a. für 5 Jahre - Laufzeit 30/5: 3,85 % (nominal) und 4,43 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre
ÖKO-PLUS - Laufzeit 10/2: 3,00 % (nominal) und 3,03 % (effektiv) p.a. für 5 Jahre - Laufzeit 10/2: 3,15 % (nominal) und 3,19 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre - Laufzeit 20/3: 3,10 % (nominal) und 3,14 % (effektiv) p.a. für 5 Jahre - Laufzeit 20/3: 3,30 % (nominal) und 3,34 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre - Laufzeit 30/5: 3,15 % (nominal) und 3,19 % (effektiv) p.a. für 5 Jahre - Laufzeit 30/5: 3,60 % (nominal) und 3,65 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre
Art der Förderung Darlehen
Kumulation Eine Kombination eines Kredites aus diesem Programm mit anderen KfW-Darlehen (insb. KfW-Wohneigentumsprogramm, KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Solarstrom erzeugen) ist zulässig, sofern die Summe der Förderungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Besondere Hinweise Bei Maßnahmen zum Rückbau von Mietwohngebäuden in den neuen Ländern und Berlin (OST) muss eine erforderliche Abrissgenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens beim ersten Abruf des Darlehens bei der Hausbank vorliegen. Alle Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten.
Hinweise zum Antrag Der Antrag ist vor Beginn der Vorhabens zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist anzugeben: Finanzierungskategorie: STANDARD: 141 Finanzierungskategorie: ÖKO-PLUS: 143
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