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Subventionen
sind alle finanziellen Hilfen wie Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aber auch Rückvergütungen auf bereits gezahlte Streuern. Allen gemeinsam ist, dass diese finanziellen Hilfen ohne unmittelbare Gegenleistung erfolgt. Dabei sind Subventionsempfänger private Haushalte aber auch Unternehmen.
In meiner Tätigkeit ist meist ein Erklärungsbedarf zu folgenden direkten Zuschüssen gegeben:
- der Energieberatung selbst und
- 300 - 400 Euro je nach Wohnungsanzahl im Gebäude
- thermische Solarkollektoranlagen,
- 85 Euro/m² Kollektorfläche für thermische Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung
- 108 Euro/m² Kollektorfläche für thermische Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung
- automatisch beschickten Pellet- und Hackschnitzelheizungen
- 48 Euro/kW für Pellet-Heizkessel, jedoch mindestens 1360 Euro, bei Primäröfen 800 Euro
- Scheitholz-Vergaserkessel
- 40 Euro/kW für manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel jedoch mindestens 1200 Euro
- Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
- 35 Euro/m³ oder 25 Euro/m³ Dämmstoff
Darüber hinaus erfolgt eine Förderung oft durch zinsvergünstigte Kredite.
Erfolgt eine umfassende wärmetechnische Verbesserung des Gebäudes und wird dabei “Neubauniveau” erreicht, sollte zusätzlich zur Zinsvergünstigung ein 15%iger Teilschulderlass beantragt werden (ab 1.Juni nur noch 10%). Das sind Beispielsweise bei einem Zweifamilienhaus bis zu maximal 15.000 Euro als Sondertilgung die der Staat Ihnen (noch) schenkt!
Eine weitere Vergünstigung ist es, wenn sie bereits gezahlt Steuern zurückholen können. Wie - das und noch mehr erfahren Sie im Rahmen einer Energieberatung.
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