Energieberatung Garz  Unabhängige Energieberatung 
Dipl. Ing. Uwe Garz

Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Beschreibung

Das KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes mit einem Einspareffekt von mind. 40 kg CO2 pro m2 Gebäudenutzfläche AN und Jahr. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt.

Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1983 oder vorher fertiggestellt worden sind. Neben Wohngebäuden im engeren Sinne sind auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.

Gefördert werden folgende Maßnahmenpakete:

    Maßnahmenpaket 0

    • Wärmedämmung der Außenwände und
    • Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
    • Erneuerung der Fenster.

    Maßnahmenpaket 1

    • Austausch der Heizung und
    • Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Außenwände.

    Maßnahmenpaket 2

    • Austausch der Heizung und
    • Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
    • Erneuerung der Fenster.

    Maßnahmenpaket 3

    • Austausch der Heizung und
    • Umstellung des Heizenergieträgers und
    • Erneuerung der Fenster.

    Es gelten technische Mindestanforderungen!.

    Maßnahmenpaket 4

    Kombinationen außerhalb der Pakete 0 bis 3.
    Abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie Maßnahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen können gefördert werden, wenn der Darlehensnehmer durch Bestätigung eines Sachverständigen (Ein Ingenieur und Architekt, der sich durch seine berufliche Tätigkeit oder durch Aus- bzw. Fortbildung die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben hat sowie Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum/zur geprüften „Gebäudeenergieberater/in (HWK)“ oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannter Ausbildungskurse mit vergleichbaren Lehrinhalten. Ebenso anerkannt sind nach Landesrecht berechtigte Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise der EnEV.) nachweist, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von i. d. R. mind. 40 kg/m2 erreicht wird. Als abweichende Maßnahmen kommen u.a. in Betracht:
    - Mechanisch betriebene Lüftungsanlagen
    - Erdwärmetauscher
    - Transparente Wärmedämmung
    - Wärmepumpen
    - Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
    - Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
    - Brennstoffzellen.

Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten. Der Förderhöchstbetrag in den Maßnahmenpaketen 0 bis 4 beträgt max. 50.000,- EUR pro Wohneinheit.

Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Maßnahmenpakete ergänzt werden.

In den Maßnahmenpaketen 0 bis 4 wird zusätzlich das Erreichen des Niedrigenergiehausniveau im Bestand mit einem Teilschulderlass in Höhe von 15 % des KfW-Darlehens gefördert (ab voraussichtlich 1.6.2006 nur noch 10%!).

Darlehen:

Die max. Kreditlaufzeit beträgt entweder bis zu 20 Jahre bei mindestens einem maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre bei max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Zinssatz gilt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit längerer Laufzeit wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu festgelegt.
Kredite bis zu 100.000,- EUR sind in einer Summe, max. jedoch in vier Teilbeträgen, frühestens nach Baubeginn abzurufen. Kredite von mehr als 100.000,- EUR werden nach Vorhabensfortschritt ausgezahlt.
Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahren ist in vierteljährigen Annuitäten zu tilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.

Konditionen (Stand 19.05.2006):

- Laufzeit 20/3: 2,30 % (nominal) und 2,32 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre
- Laufzeit 30/5: 2,60 % (nominal) und 2,63 % (effektiv) p.a. für 10 Jahre
 

Art der Förderung

Darlehen

Kumulation

Eine Kombination/Kumulierung der KfW - Darlehen mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) und der Investitionszulage ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Besondere Hinweise

Es können alle Contracting-Vorhaben, in denen die durchgeführten Maßnahmen den Programmbestimmungen entsprechen, gefördert werden. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. 
1. Technische Mindestanforderungen bei der Durchführung der Maßnahmenpakete 0-3.:
- Austausch der Heizung
Einbau von Niedertemperatur-Heizkesseln oder Brennwertkesseln, die im Sinne der Energieeinsparverordnung ausgewiesen sind. Als Erneuerung der Heizung gilt auch der Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Einzelanlagen, Nah- und Fernwärme) oder Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Fernwärme
- Umstellung des Heizenergieträgers für das Maßnahmenpaket 3
Umstellung der Heizung von
- Strom oder Kohle auf Öl, Gas, Fernwärme, Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus erneuerbaren Energieträgern sowie von Öl oder Gas auf Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energieträger.
- Wärmedämmung
Für die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume beziehen sich die technischen Mindestanforderungen auf die Kombination der Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) und Dämmstoffdicke. Nähere Details hierzu können der aktuellen Anlage A entnommen werden.
- Erneuerung der Fenster
Einbau von Fenstern mit Mehrscheibenisolierverglasung oder Austausch vorhandener Verglasung gegen Mehrscheibenisolierverglasung.

2. Hinweis zur Durchführung von Maßnahmen nach Paket 4.:
Der CO2 - Einspareffekt ist aus der Differenz der CO2 - Emissionen eines Gebäudes in kg/m2 Gebäudenutzfläche AN gemäß EnEV und Jahr vor und nach der Modernisierung zu ermitteln.
Der Nachweis der CO2 - Einsparung über mindestens 40 kg/m2 Gebäudenutzfläche und Jahr ist in Form einer schriftliche Bestätigung eines Sachverständigen, in der Regel eines zugelassenen Energieberaters der Hausbank vorzulegen.

Hinweise zum Antrag

1. Private Antragsteller
Antrag über die Hausbank

2. Öffentlich-rechtliche Antragsteller
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW mit dem Antragsformular (KfW 141833).

3. Beantragung eines Teilschulderlasses:
Bereits bei Antragstellung ist eine Bestätigung eines im Programm zugelassenen Sachverständigen einzureichen, dass mit den durchzuführenden Maßnahmen die Erreichung des Niedrigenergiehausniveaus im Bestand geplant ist und ein Teilschulderlass beantragt wird.

Die „Bestätigung zum Kreditantrag 130/132“ kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden oder die Hausbank gibt gegenüber der KfW im Kreditantrag eine entsprechende Erklärung ab.

Für Maßnahmen in den neuen Ländern gelten zusätzliche Auflagen.
 

Ich habe mehr als acht Jahre Erfahrung in der Energieberatung von Hauseigen- tümern. Meine Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Ich besitze die Akkreditierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
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